Hauswirtschaft

  • Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
  • Abschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Berufs-/Berufsschulabschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klassen 10
  • Voraussetzung
  • ohne Abschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Klasse 9 eines Gymnasiums (G8) absolviert
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in ist die grundlegende Erstausbildung in der Hauswirtschaft. Sie ist anerkannt und geregelt nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ln der Ausbildungsverordnung vom 30. Juni 1999.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. 

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, sofern ein vollzeitschulischer Bildungsgang im Bereich Ernährungs- und Hauswirtschaft oder die Hochschulreife anzurechnen ist (§29 BBiG).

Hauswirtschafter*innen arbeiten für und mit anderen Menschen. Sie gestalten den Alltag mit Gästen, Kindern, Senioren oder Kranken. Dabei können sie in Bildungshäusern, sozialen Einrichtungen, Familienhaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder in der Gastronomie beschäftigt sein. Fundierte Fertigkeiten und Kenntnisse, Organisationstalent und Kreativität helfen ihnen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören:
- Haushaltsmanagement - Ernährung - Arbeitsorganisation - Kalkulation - Finanzen - Hygiene - Umweltschutz - Unfallschutz - Gesundheit - Betreuung - Reinigung und Pflege - Dekoration

Mehr Informationen rund um den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in finden Sie im Internet unter: www.haus-wirtschaft.de

                 Informationsflyer Ausbildung

In die Fachklassen für Hauswirtschafter*innen werden Schüler*innen aufgenommen, die 

die allgemeine Schulpflicht erfüllt und
einen Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung 
zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin abgeschlossen haben.

Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer NRW (zuständige Stelle) abgenommen. 

1. Die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ermittelt den Ausbildungsstand. 

2. Zur Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung wird zugelassen, wer
- die Ausbildungszeit erfüllt,
- die Zwischenprüfung abgelegt und
- das Berichtsheft ordentlich geführt hat.

Weitere Informationen: www.landwirtschaftskammer.de 

Die duale Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in vermittelt 

1. den Berufsabschluss: Hauswirtschafter*in mit der bestandenen Berufsabschlussprüfung 

2. den Berufsschulabschluss, wenn am Ende der Ausbildung die schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen.

3. Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I. (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertig. 
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses - Fachoberschulreife - wird bei nachgewiesenen Englischkenntnissen ermöglicht.


Fortbildungsmöglichkeiten sind je nach Vorbildung gegeben:
- Vorbereitungskurs für die Prüfung Hauswirtschaftsmeister*in,
- Fachschule Altenpfleger*in, Familienpfleger*in, staatlich geprüfte Betriebsleiter*in in der Hauswirtschaft
- Fachoberschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft
- Fachhochschulstudium der Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft 
- Universitätsstudium der Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft 

Weitere Informationen: www.berufsbildung.nrw.de/cms/informationen-zu-bildungsgaengen 

Unterrichtsstunden1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Berufsbezogener Bereich
Wirtschafts- und Betriebslehre404040
Management von Betriebsprozessen10040120
Erstellung von Verpflegungsleistungen1006080
Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen406080
Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen8000
Fremdsprachliche Kommunikation8000
Summe340320320
Differenzierungsbereich
 0-400-400-40
Summe   
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation8000
Religionslehre4000
Sport/Gesundheitsförderung4000
Politik/Gesellschaftslehre4000
Summe20000
Gesamtstundenzahl
Summe540-580320-360320-360

Im Berufsbezogenen Bereich werden die Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Lernfeldern vermittelt:

1. Beruf und Betrieb präsentieren
2. Verpflegung zubereiten und anbieten
3. Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
4. Personen wahrnehmen und beobachten
5. Güter beschaffen, lagern und bereitstellen
6. Personen und Gruppen unterstützen und betreuen
7. Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
8. Verpflegung von Personengruppen planen
9. Räume und Wohnumfeld gestalten
10. Produkte und Dienstleistungen anbieten
11. Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen
12. Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten
13. Produkte und Dienstleistungen und vermarkten
14. Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personen anleiten

Frau Oberstudienrätin Stefanie Müser