Schulische Ausbildung nach BKAZVO

Was ist die BKAZVO?

Sechs Buchstaben stehen für die Berufskolleganrechnungs-und –zulassungsverordnung vom 16. Mai 2006. Mit ihr will die Landesregierung nach Abstimmung mit dem Landesausschuss für Berufs-bildung die Ausbildungssituation in Nordrhein-Westfalen verbessern, indem die Schulverweildauer der Schüler(innen) verkürzt wird und die Jugendlichen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden:

  1. durch Anrechnung von Bildungsgängen am Berufskolleg
  2. durch Zulassung bestimmter Schülergruppen zur Kammerprüfung: Typ A: Ausweitung der Praxisphasen in vollzeitschulischen Bildungsgängen oder Typ B: Anrechnung von Bildungsgängen (z.B. Assistentenausbildung auf anerkannte Kammerausbildungsberufe).

Wer ergreift die Initiative?

Grundsätzlich kann die Initiative durch jeden der regionalen Konsenspartner ergriffen werden. In der Regel sind es die Berufskollegs, die im Rahmen der Umsetzung der Berufskollegsanrechnungs- und –zulassungsverordnung (BKAZVO) in ein Konsensgespräch mit den örtlichen Vertretern von Arbeitsverwaltung, den zuständigen Kammern und den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften eintreten. Dies geschieht, wenn ein entsprechender Bedarf auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktmarkt besteht und geprüft wurde, welche zusätzliche Option Jugendlichen für den Einstieg in das Berufsleben eröffnet werden kann (Ressourcen).

Bildungsgänge nach BKAZVO