Lehrer

An unserer Schule unterrichten rund 160 Lehrerinnen und Lehrer. Daneben erteilen auch einige Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung, eine Ärztin und ein Rechtsanwalt als Fachreferenten Unterricht. 

Die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer geht dabei weit über die Inhalte von Hochschulstudium und Lehrerausbildung hinaus. So hat ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer vor Studienbeginn eine einschlägige Berufsausbildung absolviert. Viele erwarben vor ihrer Lehrtätigkeit Industrie- und Wirtschaftserfahrung. 

Auch die Möglichkeiten während der Lehrtätigkeit Praktika in Industrie- und Wirtschaftsbetrieben zu absolvieren, werden von den Lehrerinnen und Lehrern genutzt.
 

Statistisches

Am Lippe-Berufskolleg arbeiten rund 65 Lehrerinnen und 90 Lehrer. Das Alter der Lehrkräfte reicht dabei von 30 bis 64 Jahre. 

Die Palette der Studien- und Unterrichtsfächer reicht von Agrarwissenschaft, Bautechnik, Betriebswirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch über Elektrotechnik, Erdkunde, Ernährungswissenschaft, Französisch, Geschichte, Hauswirtschaft, Holztechnik, Industriebetriebslehre, Technische Informatik, Kraftfahrzeugtechnik, Kunst, Maschinenbau, Mathematik bis hin zu Politik, Physik, Religionslehre, Sozialwissenschaft, Spanisch, Sport, Textil- und Bekleidungstechnik, Volkswirtschaft, Wirtschaftsinformatik. 


Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern

Lehrer sind Beamte und Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit ergeben sich für sie Pflichten als Beamte, die für die Angestellten weitgehend identisch sind. Die wichtigsten Aufgaben ergeben sich allerdings durch ihre Tätigkeit als Lehrer. 

Beide Aufgabenbereiche werden in der allgemeinen Dienstordnung für Lehrer sehr ausführlich beschrieben. Deshalb sollen an dieser Stelle einige Auszüge ausreichen:

  • Zu den beamtenrechtlichen Pflichten gehört es, das Amt unparteiisch und gerecht zu führen und sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen.
     
  • Es gehört zum Beruf der Lehrer und Lehrerinnen, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schüler und Schülerinnen zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten und zu beurteilen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen nach Verfassung und Schulgesetzen zu beachten.
    Lehrer und Lehrerinnen sollen die Schüler und Schülerinnen im Unterricht umfassend fördern und sie insbesondere auch zur Selbständigkeit erziehen.
     
  • Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört auch die Information und die Beratung der Schüler und Schülerinnen sowie ihrer Erziehungsberechtigten.
     
  • Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen, mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden, Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).
     
  • Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.