Nachteilsausgleich am Berufskolleg

Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Beeinträchtigung ihre Leistungen unter fairen Bedingungen erbringen können. Dabei wird nicht der Leistungsanspruch gesenkt, sondern es werden Rahmenbedingungen angepasst, z. B. durch verlängerte Arbeitszeiten, technische Hilfsmittel oder alternative Prüfungsformen.

Zu den anerkannten Förderbedarfen zählen:

  • geistige Entwicklung
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Körperlich- motorische Entwicklung

     

Der Nachteilsausgleich kann beantragt werden über:  Miriam Vollmer m.vollmer@lippe-berufskolleg.de