Fachschule

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits im Berufsleben stehen, können sich in der Fachschule beruflich weiterbilden. Sie können in dem Berufsfeld des erlernten Berufes einen höher qualifizierten Berufsabschluss erwerben und mit der Fachhochschulreife eine Studienberechtigung erreichen.

Voraussetzungen: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Berufsschulabschluss ,eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.

Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine langjährige Berufstätigkeit anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Abendform können die Studierenden die geforderte einjährige Berufserfahrung  während der Fachschulzeit nachholen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte / Staatlich geprüfter …“ mit Angabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwerpunktes zu führen.