Körperpflege (Typ2) bei ausreichender Anmeldezahl
- Ausbildungsdauer
- 1 Jahr
- Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation
- Voraussetzung
- Erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Klasse 9 eines Gymnasiums (G8) absolviert
Die Berufsfachschule B2 ist ist ein einjähriger beruflicher Ausbildungsgang, der in schulischer Vollzeitform berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Grundfertigkeiten vermittelt und die allgemeine Bildung fortsetzt.
Ein erfolgreicher Abschluss bereitet auf eine anschließende Ausbildung vor.
Gleichzeitig kann ein höherer allgemeinbildender Abschluss (Sekundarabschluss I - Mittlerer Schulabschluss [Fachoberschulreife]) erworben werden.
Der fachpraktische Unterricht findet im neu gestalteten Schulsalon statt.
Hier finden Sie den neuen Imagefilm für den Bereich Körperpflege.
Die formalen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Berufsfachschule B2 sind erfüllt,
- wenn Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben oder
- die Berufsfachschule B1 erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Berufsfachschule B2 endet nach einem Jahr.
Eine Prüfung ist gemäß der Prüfungsordnung für den Bildungsgang nicht vorgesehen.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach.
Die Berufsfachschule B2 vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld Körperpflege und den Sekundarabschluss I - Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn
1. in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
2. in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
Schülerinnen und Schüler, die mit einer nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbenen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe aufgenommen worden sind, erwerben am Ende des Bildungsgangs einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Leistungen
1. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind oder
2. in höchstens zwei Fächern außer Deutsch/Kommunikation und Mathematik mangelhaft sind.
Unterrichtsstunden | 1. Jahr |
---|---|
Berufsbezogener Bereich | |
bereichsspezifische Fächer | 600-720 |
Mathematik | 80-120 |
Englisch | 80-120 |
Wirtschafts- und Betriebslehre | 80 |
Summe | 840-1040 |
Differenzierungsbereich | |
nach Angebot | |
Summe | 40-200 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch / Kommunikation | 80-120 |
Religionslehre | 40-80 |
Politik / Gesellschaftslehre | 40-80 |
Sport / Gesundheitsförderung | 40-80 |
Summe | 200-360 |
Gesamtstundenzahl | |
Summe | 1280-1400 |
Schwerpunkte des Unterrichts sind die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung im Berufsfeld Körperpflege. Vermittelt werden wesentliche Inhalte aus dem Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin.
Neben dem schulischen Angebot soll durch entsprechende Betriebspraktika der berufliche Alltag kennengelernt und der Einstieg in die Berufswelt erleichtert werden.
Der berufsübergreifende Bereich vertieft den allgemeinbildenden Teil der Sekundarstufe I, orientiert sich dabei an den Anforderungen und Bedürfnissen des Jugendlichen in Ausbildung und Arbeitswelt.