Hauswirtschaft (BKAZVO)
Freie Ausbildungsplätze
Sie setzen gerne Lebensmittel genussvoll in Szene?
Sie planen und organisieren gerne?
Sie möchten als Multitalent Menschen in vielen unterschiedlichen Bereichen unterstützen
und versorgen?
Dann beginnen Sie am Lippe-Berufskolleg eine Ausbildung in der Hauswirtschaft.
Wir sind ein engagiertes Ausbildungsteam und überzeugen mit Wissen, Fürsorge und Spaß
am Beruf.
Wir bieten eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis mit guten Zukunftsaussichten.
Hauswirtschaft kann ein Sprungbrett sein!
Sprechen Sie uns für weitere Informationen gerne persönlich an: Frau Müser, Frau Leifert
Telefon: 02941 – 29000
E-Mail: stefanie.mueser@lippe-berufskolleg.de
- Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
- Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Berufsschulabschluss
- Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation
- Voraussetzung
- Vollzeitschulpflicht erfüllt
- Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
- Erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Klasse 9 eines Gymnasiums (G8) absolviert
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Berufs- /Berufsschulabschluss
Die vollzeitschulische Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in ist eine grundlegende Erstausbildung in der Hauswirtschaft. Sie richtet sich nach der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO).
Hauswirtschafter*innen arbeiten für und mit anderen Menschen. Sie gestalten und meistern den Alltag mit Gästen, Kindern, Senioren oder auch Kranken. Dabei können sie in Bildungshäusern, sozialen Einrichtungen, Familienhaushalten, landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten oder in der Gastronomie beschäftigt sein. Fundierte Fertigkeiten und Kenntnisse, Organisationstalent und Kreativität helfen ihnen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören:
Haushaltsmanagement - Ernährung - Arbeitsorganisation - Kalkulation - Finanzen - Hygiene - Umweltschutz - Unfallschutz - Gesundheit - Betreuung - Reinigung und Pflege - Dekoration.
Weitere Informationen: www.landwirtschaftskammer.de
Neben dem Unterricht finden praktische Anleitungen an einem Betriebstag im Berufskolleg statt.
Zusätzlich sammeln die Auszubildenden praktische Berufserfahrungen in hauswirtschaftlich ausgerichteten Betrieben. Der Einsatz in den Betrieben nimmt mit jedem Ausbildungsjahr um einen Tag zu.
Die Jugendlichen sollen
1. mindestens den Hauptschulabschluss besitzen.
2. seit 6 Monaten die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Die/der Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit der Schule ab.
Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer NRW (zuständige Stelle) abgenommen.
1. Die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ermittelt den Ausbildungsstand.
2. Zur Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung wird zugelassen, wer
- die Ausbildungszeit erfüllt,
- die Zwischenprüfung abgelegt,
- das Berichtsheft ordentlich geführt hat.
Weitere Informationen: www.landwirtschaftskammer.de
Die vollzeitschulische Ausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin vermittelt
1. den Berufsabschluss "Hauswirtschafter*in" mit der bestandenen Berufsabschlussprüfung
2. den Berufsschulabschluss, wenn die schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen.
3. den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn die Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht, die Berufsabschlussprüfung bestanden und die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Fortbildungsmöglichkeiten sind je nach Vorbildung gegeben durch:
- Vorbereitungskurse für die Prüfung "Hauswirtschaftsmeister*in"
- Fachschulen für Altenpflege, für Familienpflege oder Ernährungs- und Hauswirtschaft (Oecotrophologie)
- die Fachoberschule für Ernährungs- und Hauswirtschaft
- das Studium der Ernährungs- und Hauswirtschaft an einer Fachhochschule oder Universität
Unterrichtsstunden | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
---|---|---|---|
Berufsbezogener Bereich | |||
Wirtschafts- und Betriebslehre | 40 | 40 | 40 |
Management von Betriebsprozessen | 100 | 40 | 120 |
Erstellung von Verpflegungsleistungen | 100 | 60 | 80 |
Hauswirtschaftliche Betreuung von Personen | 40 | 60 | 80 |
Instandhaltung und Gestaltung von Wohn- und Funktionsbereichen | 80 | 0 | 0 |
Fremdsprachliche Kommunikation | 80 | 0 | 0 |
Summe | 340 | 320 | 320 |
Differenzierungsbereich | |||
0-40 | 0-40 | 0-40 | |
Summe | |||
Berufsübergreifender Lernbereich | |||
Deutsch/Kommunikation | 80 | 0 | 0 |
Religionslehre | 40 | 0 | 0 |
Sport/Gesundheitsförderung | 40 | 0 | 0 |
Politik/Gesellschaftslehre | 40 | 0 | 0 |
Summe | 200 | 0 | 0 |
Gesamtstundenzahl | |||
Summe | 540-580 | 320-360 | 320-360 |
Im Berufsbezogenen Bereich werden die Fertigkeiten und Kenntnisse in folgenden Lernfeldern vermittelt:
- Beruf und Betrieb präsentieren
- Verpflegung zubereiten und anbieten
- Wohn- und Funktionsbereiche reinigen und pflegen
- Personen wahrnehmen und beobachten
- Güter beschaffen, lagern und bereitstellen
- Personen und Gruppen unterstützen und betreuen
- Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
- Verpflegung von Personengruppen planen
- Räume und Wohnumfeld gestalten
- Produkte und Dienstleistungen anbieten
- Personen in besonderen Lebenssituationen aktivieren, fördern und betreuen
- Verpflegung als Dienstleistung zu besonderen Anlässen planen und anbieten
- Produkte und Dienstleistungen und vermarkten
- Bei der Personaleinsatzplanung mitwirken und Personen anleiten
Frau Oberstudienrätin Stefanie Müser