Land- und Baumaschinenmechatronik
- Ausbildungsdauer
- 3,5 Jahre
- Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Berufsschulabschluss
- Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation
- Voraussetzung
- gültiger Ausbildungsvertrag
Land- und Baumaschinenmechatronikerinnen und Land- und Baumaschinenmechatroniker sind aufgrund ihrer Ausbildung für Tätigkeiten im Bereich der Herstellung, Wartung und Instandsetzung sowie der Montage von Bauteilen, Baugruppen und Systemen an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen der Land-, Bau-, Forst-, Garten- oder Kommunalwirtschaft qualifiziert. Dabei erstellen sie Fehlerdiagnosen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Systemen, grenzen die Ursachen ein und beheben die Mängel. Im Servicebereich haben sie unmittelbaren Kundenkontakt. Daher muss die Kommunikation mit Kunden fachkompetent geführt werden.
Der Ausbildungsberuf Land- und Baumaschinenmechatronikerin und Land- und Baumaschinenmechatroniker wurde im Rahmen der Neuordnung aller fahrzeugtechnischen Berufe überarbeitet. Mit den neuen Inhalten ändert sich auch die Berufsbezeichnung. Seit dem 01. August 2014 ist die Verordnung zur Ausbildung zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin und zum Land- und Baumaschinenmechatroniker in Kraft getreten. Danach werden die unterschiedlichen betrieblichen Tätigkeitsschwerpunkte wie Landmaschinen, Baumaschinen und Motorgeräte insofern berücksichtigt, dass bei Bedarf die schulische Unterweisung im 4. Ausbildungsjahr in einer binnendifferenzierten Form erfolgt. Die traditionellen berufsbezogenen Fächer sind zugunsten von themenbezogenen Lernfeldern abgelöst worden, die zu den folgenden drei Bündelungsfächern zusammengefasst werden:
Service und Fertigung
Demontage, Instandsetzung und Montage
Prüf- und Installationstechnik
In den 60 - 100 Stunden umfassenden Lernfeldern werden die Arbeitsprozesse in einer Land- oder Baumaschinen-Werkstatt theoretisch aufgearbeitet.
erfüllte 10-jährige Vollzeitschulpflicht
Ausbildungsvertrag als Land- und Baumaschinenmechatronikerin/Land- und Baumaschinenmechatroniker
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine gestreckte Prüfung. Sie gliedert sich in den Teil 1 (30 %) zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres und den Teil 2 (70 %) zum Ende der Ausbildung. Die Gesellenprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Prüfungsorte sind Lippstadt und Soest.
Bei entsprechend guter Leistung, sowohl in der Praxis als auch in der Theorie, ist eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung möglich.
Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote der vorher abgeschlossenen Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Zur Ermittlung der Abschlussnote werden diese Einzelnoten gewichtet.
Der Berufsschulabschluss ist dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertig.
Abhängig von dem vor der Ausbildung erworbenen Schulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen höherwertige Schulabschlüsse zuerkannt werden.
Berufliche Perspektiven
Nach dem erfolgreichen Berufsabschluss bestehen die Möglichkeiten der Weiterbildung in Form von Meister- oder Technikerausbildung und Fachabitur mit anschließendem Studium.
Die schulische Ausbildung erstreckt sich über 3,5 Jahre und gliedert sich in den
Berufsbezogenen Bereich (umfasst die Fächer Service und Fertigung; Demontage, Instandsetzung und Montage; Prüf- und Installationstechnik; Fremdsprachliche Kommunikation; Wirtschafts- und Betriebslehre),
Berufsübergreifenden Bereich (umfasst die Fächer Deutsch/Kommunikation; Religionslehre und Politik/Gesellschaftslehre) und
Differenzierungsbereich
Die Ausbildung erfolgt in Form des Blockunterrichts (5 - 6 Blöcke je Schuljahr). Die Länge der einzelnen Blockzeiten beträgt in der Regel zwei Wochen.
Ausgangspunkt für das berufsschulische Lernen sind die konkreten berufs- und werkstattspezifischen Handlungen. In den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder werden daher Handlungen beschrieben, die von den Lernenden im Sinne vollständiger Arbeits- und Geschäftsprozesse als tatsächliche und konkrete berufsspezifische Arbeitshandlungen selbst geplant, durchgeführt und bewertet werden sollen.
Die schulische Ausbildung zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin und zum Land- und Baumaschinenmechatroniker wird in die Bereiche Grund- und Fachbildung gegliedert.
In der Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr erwerben die Auszubildenden grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Fahrzeug-, Metall- und Elektrotechnik.
In der Fachbildung ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden die Kompetenzen anschließend nach Schwerpunkten fachspezifisch erweitert.
Herr L.i.T. Wolfgang Bals