Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

  • Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
  • Abschluss
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Berufsschulabschluss
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
  • Voraussetzung
  • gültiger Ausbildungsvertrag

Die Rechtsanwaltsfachangestellten unterstützen Rechtsanwälte durch vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung ihrer Beratungs- und Vertretungsaufträge. Sie sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind, und vereinbaren Besprechungstermine mit Mandanten und bereiten diese vor, führen Akten und Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender. Im Auftrag der Rechtsanwälte erstellen die Rechtsanwaltsfachangestellten auch Schriftstücke, z.B. im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen oder bei Miet- und Arbeitsgerichtsstreitigkeiten. Sie berechnen Forderungen und bereiten selbstständig Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen vor. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung, Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten sonstigen Korrespondenz. 

Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sollen auf Grund ihrer speziellen Ausbildung in der Lage sein, einfache notarielle Verträge, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Erbscheinanträge, Vollmachten und eidesstattliche Versicherungen selbstständig zu entwerfen. Zur Durchführung dieser Verträge sind häufig Dokumente bei Behörden und Verwaltungen anzufordern. Darüber hinaus sollen sie die wichtigsten Tätigkeiten des Notars nach der Kostenordnung berechnen können.

Nach der Berufsausbildung arbeiten die Fachangestellten häufig auch in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. von Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf findet man auf der folgenden Seite des Arbeitsamtes: Berufskundliche Kurzbeschreibung der Bundesanstalt für Arbeit

 

Schulische Ausbildung

Der Unterricht in der Berufsschule umfasst gemäß § 6 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK):

I. den berufsbezogenen Lernbereich,

II. den Differenzierungsbereich,

III. den berufsübergreifenden Lernbereich.

Alle Unterrichtsfächer haben das Ziel, berufliche Handlungskompetenz zu vermitteln. Der Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereiches (Deutsch/Kom­munikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre) ist nicht losgelöst von der beruflichen Akzentuierung des Lernens im Bildungsgang, sondern jedes dieser Fächer für sich und diese Fächer gemeinsam leisten auch eine Ausweitung und Vertiefung des Lernens im berufsbezogenen Lernbereich. Zu den gemeinsamen Aufgaben dieser Fächer gehört es daher insbesondere, Inhalte und Methoden einzusetzen, die eine fächer- und disziplinübergreifende Erweiterung der Bearbeitungsperspektiven ermöglichen. 

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung rechtlich vorgeschrieben.
Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter der Auszubildenden. 
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. 


Weitere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf: http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/kurz_B7812104.html

Zwischenprüfung 

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des 2. Ausbildungjahres statt. Es sind drei Arbeiten von je 60 Minuten Dauer zum Ausbildungsinhalt der ersten 12 bzw. 18 Monate zu schreiben. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung und soll weiterhin der Ermittlung des Ausbildungsstandes dienen. 

Die Prüfungsarbeiten werden in folgenden Fächern geschrieben: 

1. Recht / Fachkunde 
2. Büropraxis und -organisation 
3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil:

Schriftlicher Prüfungsteil:
 

  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde, Dauer: 90 Minuten
  • Rechnungswesen, Dauer: 60 Minuten
  • Fachbezogene Informationsverarbeitung, Dauer: 90 Minuten
  • Prozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit, Dauer: 90 Minuten
  • Gebühren- und Kostenrecht, Dauer: 90 Minuten

Mündlicher Prüfungsteil:

Prüfungsgespräch von maximal 30 Minuten Dauer

Nach der Berufsausbildung arbeiten die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten. Mögliche Einsatzbereiche sind darüber hinaus auch Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. 

Berufsschulabschluss:

Der Berufsschulabschluss kann unabhängig vom Berufsabschluss erreicht werden. (APO-BK, Anlag A, § 9 Absatz 1)
 
Mit dem Berufsschulabschluss werden folgende Berechtigungen vergeben: 

  • Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, gleichwertig.
     
  • Es wird eine Berufsschulabschlussnote ermittelt (APO-BK, Anlage A, § 9, Absatz 1-3). 
    Ist diese Note mindestens 3,0, kann die Fachoberschulreife bescheinigt werden. Dazu ist zusätzlich die erfolgreiche Berufsabschlussprüfung erforderlich und entsprechende Englisch-Kenntnisse sind nachzuweisen. 

Allgemeine Wirtschaftslehre

 
Lernfeld 1:    

 In Ausbildung und Beruf orientieren

Lernfeld 6:

Wirtschaftliche Aspekte bei der Rechtsberatung der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigen

Lernfeld 12:

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Entscheidungen der Kanzlei und der Mandantinnen und Mandanten einbeziehen 

 

 
RECHT 

Lernfeld 2:   

 Materialrechtliche Vorschriften bei berufstypischen Aufgabenstellungen anwenden

Lernfeld 3:

Aufgaben im Mahnwesen selbstständig bearbeiten

 Lernfeld 7:

Bei der Durchführung von Zivilprozessen mitarbeiten 

Lernfeld 8:

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und überwachen 

Lernfeld 9:

Dienstleistungen der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts abrechnen 

Lernfeld 13:

Grundstücks- und grundbuchrechtliche Maßnahmen der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts unterstützen

Lernfeld 14:

In Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts mitarbeiten 

Lernfeld 15:

Bei der Bearbeitung besonderer anwaltstypischer Aufgaben mitwirken

 

RECHNUNGSWESEN 

 Lernfeld 4:

Bestände und Werteflüsse erfassen und dokumentieren 

Lernfeld 10:

Ausgewählte Geschäftsfälle erfassen und dokumentieren 

Lernfeld 16:

Das Rechnungswesen als Instrument für Entscheidungen in der Kanzlei einsetzen

 

DATENVERARBEITUNG/TEXTVERARBEITUNG

Lernfeld 5:

Informations- und Kommunikationssysteme für die Textverarbeitung nutzen 

Lernfeld 11:

Berufsbezogene Schriftsätze am PC selbstständig erstellen 

Lernfeld 17:

Berufsbezogene Aufgabenstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und Kommunikationssystemen lösen

Herr Oberstudienrat Franz-Josef Berkemeier