Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Ausbildungsdauer
  • 3,5 Jahre
  • Abschluss
  • Berufsschulabschluss
  • Voraussetzung
  • gültiger Ausbildungsvertrag

Anlagenmechanikerinnen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen Anlagen und Systemen in der Versorgungstechnik. Sie sind im Handwerk und in der Industrie an unterschiedlichen Einsatzorten tätig, vornehmlich auf Baustellen sowie in Wohn- und Betriebsgebäuden.

 

Anlagenmechanikerinnen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik tragen besondere Verantwortung für die Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit einer auf Nachhaltigkeit orientierten Energie- und Ressourcennutzung. Sie besitzen Beratungskompetenz im Hinblick auf die Techniken zur Energie- und Ressourceneinsparung, zur effizienten Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei betrachten sie das Gebäude als energetisches Gesamtsystem und berücksichtigen gewerkeübergreifende Zusammenhänge.

 

Anlagenmechanikerinnen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind Dienstleisterinnen und Dienstleister an der Kundschaft und orientieren ihr Handeln und Auftreten an deren Erwartungen und Wünschen. Wesentliche Merkmale sind die Einhaltung von Terminen, ein korrektes äußeres Erscheinungsbild, eine ausgeprägte Zuverlässigkeit sowie Sauberkeit während und nach Abschluss der Auftragsarbeit und die ordnungsgemäße Übergabe des erstellten Werkes. Besonderes Augenmerk gilt dem sensiblen Bereich der Privatsphäre der Kundinnen und Kunden.

 

Entsprechend dem breiten Aufgabenspektrum und den Tätigkeitsbereichen der Branche ist die Ausbildung auf vier Einsatzgebiete ausgerichtet:

 

- Sanitärtechnik

- Heizungstechnik

- Lüftungs- und Klimatechnik

- Erneuerbare Energien und Umwelttechnik

 

Somit können spezialisierte Betriebe in einem der Einsatzgebiete vertieft ausbilden.

- Erfüllte 10-jährige Vollzeitschulpflicht

- Ausbildungsvertrag als Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht zwei Teilen.

 

Teil 1 wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.

Teil 2 wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt.

 

Teil 1 findet im Prüfungsbereich Versorgungstechnik statt. Der Prüfling soll überwiegend im praktischen Bereich Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, welche im Ausbildungsrahmenplan und im Lehrplan der Berufsschule der ersten drei Ausbildungshalbjahre beschrieben sind. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden. Eingebettet ist ein situatives Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens10 Minuten. Auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben entfallen 60 Minuten.

 

Teil 2 gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Der praktische findet im Fachbereich Kundenauftrag statt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 15 Stunden. Ein darin eingebettetes situatives Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. Der schriftliche Teil besteht aus drei sich aneinanderreihenden Prüfungen. Im Prüfungsbereich Arbeitsplanung beträgt die Prüfungszeit 150 Minuten. Im Prüfungsbereich Systemanalyse und Instandhaltung beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten. Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde beträgt die Prüfungszeit 60 Minuten.

 

Zur Ermittlung des Ergebnisses der Gesellenprüfung werden die einzelnen Prüfungsbereiche wie folgt gewichtet:

 

- Versorgungstechnik 30 Prozent

- Kundenauftrag 35 Prozent

- Arbeitsplanung 15 Prozent

- Systemanalyse und Instandhaltung 10 Prozent

- Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

 

Bei entsprechend guter Leistung sowohl in der Praxis als auch in der Theorie ist eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung auf Antrag möglich.

- Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss/Gesellenbrief zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.

 

Es können folgende allgemeinbildende Abschlüsse erreicht werden:

 

- Erweiterter Erster Schulabschluss

Der Erweiterte Erste Schulabschluss ist dem Berufsschulabschluss gleichwertig und wird automatisch erreicht, falls vor Beginn der Ausbildung ein geringerer Schulabschluss vorliegt.

 

- Mittlerer Schulabschluss

Hier müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0

- Bestandene Berufsabschlussprüfung

- Nachweis der für den Mittleren Schulabschluss notwendigen Fremdsprachenkenntnisse

 

- Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Hier müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5

- Bestandene Berufsabschlussprüfung

- Nachweis der für den Mittlerer Schulabschluss notwendigen Fremdsprachenkenntnisse

 

- Fachhochschulreife

Hier müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Mittlerer Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist vorhanden

- Besuch der zur Fachhochschulreife führenden Unterrichtsveranstaltungen

- Bestandene Berufsabschlussprüfung

- Bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife

      
Unterrichtsstunden1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. JahrSumme
      

I.

Berufsbezogener Bereich

     
Planung und Fertigung von Anlagen120 – 16014010080440 - 480
Bearbeiten von Kundenaufträgen40 – 806080-180 - 220
Inbetriebnahme und Instandhaltung40 – 808010060280 - 320
Fremdsprachliche Kommunikation0 – 400 – 400 – 400 – 2040 - 100
Wirtschafts- und Betriebslehre40404020140
Summe320 – 360320 – 360320 – 360160 – 1801160 – 1220
II. Differenzierungs-bereich     
Angebot und Stundenverteilung nach Festlegung durch die Bildungsgang-konferenz0 – 400 – 400 – 400 – 200 – 140
Summe0 – 400 – 400 – 400 – 200 – 140

III.

Berufsübergreifender Lernbereich

     

Deutsch/

Kommunikation

40404020140
Religionslehre40404020140

Sport/

Gesundheits-

förderung

40404020140

Politik/

Gesellschaftslehre

40404020140
Summe16016016080560

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Es können folgende allgemeinbildende Abschlüsse erreicht werden:

  • Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschule nach Klasse 10 -

 gleichwertig.

  • Mit dem Berufsschulabschluss ist der Erwerb des Sekundarabschluss I 

 - Fachoberschulreife - verbunden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

 - Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0

 - Bestandene Berufsabschlussprüfung

 - Nachweis der für die Fachoberschulreife notwendigen Fremdsprachenkenntnisse

Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt in themenbezogenen Lernfeldern, die zu den folgenden drei Bündelungsfächern zusammengefasst werden und sich über die gesamte Ausbildung erstrecken.

 

- Planung und Fertigung von Anlagen

- Bearbeiten von Kundenaufträgen

- Inbetriebnahme und Instandhaltung

 

Die drei Bündelungsfächer bilden zusammen mit den beiden Fächern

- Fremdsprachliche Kommunikation und

- Wirtschafts- und Betriebslehre

den Berufsbezogenen Lernbereich.

 

Der Berufsübergreifende Lernbereich ergibt sich aus den Fächern

- Deutsch/Kommunikation

- Religionslehre

- Sport/Gesundheitsförderung

- Politik/Gesellschaftslehre

 

Hinzu kommt der Differenzierungsbereich.

Herr Oberstudienrat Rolf Fingerhut