Industriekaufleute
- Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
- Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Berufsschulabschluss
- Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Voraussetzung
- gültiger Ausbildungsvertrag
Die Industriekauffrau und der Industriekaufmann sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig, die nicht nur Produkte herstellen, sondern auch umfangreiche Dienst- und Serviceleistungen kunden-, geschäftsprozess- und projektorientiert anbieten. Industriekaufleute verfügen über ein nicht nur auf die industrielle Leistungserstellung bezogenes breites kaufmännisches Grundwissen. Insbesondere die Kundenorientierung, die Logistik und die projektbezogene Abwicklung verlangen umfassende schnittstellen-übergreifende Qualifikationen. Die betriebliche und schulische Ausbildung ermöglichen den Zugang zu grundlegenden betriebswirtschaftlichen Problemstellungen und Begriffen aus einer geschäftsprozessorientierten und vernetzten Sicht. Die Förderung von umfassender beruflicher Handlungskompetenz, das Lösen komplexer und exemplarischer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und vernetztes Denken und Handeln mit digitalen Medien sind Bestandteil der Ausbildung.
Die dreijährige Ausbildung in diesem Berufsfeld findet sowohl in den Ausbildungsbetrieben als auch in schulischer Form statt. Der schulische Teil erfolgt dabei im Teilzeitunterricht am Lippe-Berufskolleg.
Ziel des Bildungsganges ist es, die Auszubildenden auf die umfassenden und komplexen Anforderungen an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in der Industrie vorzubereiten.
Dazu wird bereits zu Beginn der Ausbildung ein Projekt - eine digitale Ausbildungsmesse - geplant und durchgeführt. Die Zusatzqualifikation "Digitalität in der beruflichen Bildung" bietet den angehenden Industriekaufleuten des Lippe-Berufskollegs die Möglichkeit, ein Zertifikat für erworbene digitale Schlüsselkompetenzen im Rahmen des Unterrichts zu erhalten.
In die Klasse des dualen Systems wird aufgenommen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einem Industrieunternehmen als Industriekauffrau / Industriekaufmann abgeschlossen hat.
Die Neuordnung des Berufsbildes Industriekauffrau / Industriekaufmann zum 01.08.2024 sieht eine gestreckte Abschlussprüfung vor.
Bei dieser Prüfungsart (§ 44 BBiG) findet keine Zwischenprüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil 1 und 2 werden zeitlich voneinander getrennt geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dabei in einem in der Verordnung festgelegten Verhältnis in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein:
Gestreckte Abschlussprüfung | Prüfungsbereich | Prüfungsform | Dauer | Gewichtung |
Teil 1 | Leistungserstellung, Logistik & Beschaffung und Buchhaltung | Schriftlich
| 90 min | 25 % |
Teil 2 | Marketing, Vertrieb, Personalwesen & Kaufm. Steuerung und Kontrolle | Schriftlich (offene Fragen) | 150 min | 35 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Schriftlich (Multiple Choice) | 60 min | 10 % | |
Fachaufgabe im Einsatzgebiet | Präsentation & Fachgespräch | 30 min | 30 % |
Unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen der Kammerprüfung wird in der Berufsschule der Berufsschulabschluss erworben. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. Die errechnete Berufsschulabschlussnote wird im Zeugnis ausgewiesen. Für Schülerinnen und Schüler in der Industriefachklasse ist aufgrund der bereits vorher erworbenen Qualifikationen mit dem Berufsschulabschluss i. d. R. keine weitergehende Berechtigung verbunden.
Der Berufsschulunterricht findet an den folgenden Tagen am Lippe-Berufskolleg statt:
Unterstufe | Montag und Mittwoch |
Mittelstufe | Dienstag und Donnerstag; 2. Halbjahr: nur Dienstag |
Oberstufe | Freitag |
Je nach Notendurchschnitt besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf 2,5 Jahre zu verkürzen.
Frau Oberstudienrätin Petra Althaus