Einzelhandel

  • Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
  • Abschluss
  • Berufsschulabschluss
  • Voraussetzung
  • ohne Abschluss
  • Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
  • Erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
  • Klasse 9 eines Gymnasiums (G8) absolviert
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikation
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Im Bildungsgang Einzelhandel werden die beiden Ausbildungsberufe Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel und Verkäuferin/Verkäufer zusammengefasst.

Der Einzelhandel bleibt ein zentraler Ausbildungsbereich der Wirtschaft. Er fungiert als Verbindungsglied zwischen Produzenten oder Großhändlern und Endverbraucher. Zudem ergänzt der stationäre Einzelhandel seinen Vertrieb durch die Nutzung des Online-Handels.

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der Schwerpunkt der betrieblichen Ausbildung liegt im Warenabsatz, d. h. wer im Einzelhandel arbeitet, ist für die Beratung und den Verkauf von Waren, für die Warenpflege und die Warenpräsentation zuständig. Weitere Ausbildungsinhalte sind der Wareneinkauf, die Lagerhaltung sowie das Rechnungs- und Personalwesen. In der schulischen Ausbildung werden branchen- und betriebsübergreifend die theoretischen Kenntnisse vermittelt.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs bzw. zwölf Monate ist bei entsprechender Vorbildung bzw. hervorragenden schulischen Leistungen möglich.

Die beiden Berufe des Einzelhandels werden nach einem einheitlichen Lehrplan beschult. Es besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der Verkäuferprüfung nach einem weiteren Jahr den Abschluss "Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel" zu erlangen.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachklasse des Einzelhandels ist ein Ausbildungsvertrag. Für eine Ausbildung im Einzelhandel ist kein Schulabschluss verbindlich vorgeschrieben, empfehlenswert ist jedoch mindestens ein Hauptschulabschluss.

Die Details der Prüfung werden von der IHK bestimmt. Das Lehrerteam für den Einzelhandel legt großen Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten.

Zum Ende der Ausbildung nach zwei bzw. drei Jahren erhalten die Auszubildenden unabhängig von der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. 

Im Bildungsgang Einzelhandel werden im Differenzierungsbereich die Fächer „Kaufmännisches Rechnen“ und „Datenverarbeitung“ unterrichtet.

Der berufsbezogene Bereich ist in Lernfelder unterteilt. Diese Systematik orientiert sich stark an den betrieblichen Anforderungen und trägt dem Praxisbezug vor allem im ersten und zweiten Ausbildungsjahr Rechnung. Die Lernfelder sind in NRW zu Unterrichtsfächern gebündelt worden, welche sich auch in den Zeugnissen wiederfinden.

Der Rahmenlehrplan für den zweijährigen Ausbildungsberuf Verkäuferin/Verkäufer ist inhaltsgleich mit den Lernfeldern der ersten beiden Ausbildungsjahre für den Ausbildungsberuf Kauffrau im Einzelhandel/Kaufmann im Einzelhandel

Kundenkommunikation und -service

Warenbezogene Prozesse

Wirtschafts- und Sozialprozesse

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1

Lernfeld 2

Lernfeld 3

Lernfeld 4

Lernfeld 5

Das Einzelhandels-unternehmen repräsentieren

Verkaufsgespräche kundenorientiert führen

Kundinnen/Kunden im Servicebereich Kasse betreuen

Waren präsentieren

Werben und den Verkauf fördern

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 6

Lernfeld 7

Lernfeld 8

Lernfeld 9

Lernfeld 10

Waren beschaffen

Waren annehmen, lagern und pflegen

Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren

Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen

Besondere Verkaufssituationen bewältigen

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 11

Lernfeld 12

Lernfeld 13

Lernfeld 14

Geschäfts-prozesse erfolgs-orientiert steuern

Mit Marketingkonzepten Kundinnen/Kunden gewinnen und binden

Personaleinsatz planen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter führen

Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

Frau Oberstudienrätin Nicole Thomann