Friseurin/Friseur

  • Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
  • Abschluss
  • Berufsschulabschluss
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
  • Voraussetzung
  • gültiger Ausbildungsvertrag

Im Beruf Friseurin / Friseur werden komplexe Dienstleistungen erbracht aufgrund von Kompetenzen in den Bereichen Beratung und Verkauf, Friseurtechniken bei der Behandlung und deren fachlicher Beurteilung. Diese Dienstleistungen werden direkt an den Kundinnen und Kunden angewandt. 

Friseure/Friseurinnen kommunizieren mit Kundinnen/Kunden und ermitteln dabei deren Wünsche. Sie berücksichtigen die natürlichen Gegebenheiten der Kundinnen und Kunden und wissen, was friseurtechnisch umsetzbar ist. Unter Berücksichtigung der Modetendenz können Friseure/Friseurinnen einen individuellen Behandlungsvorschlag machen und geeignete Produkte anbieten. Salonmarketing, betriebliche Organisation und unternehmerisches Handeln werden kompetent genutzt. Daher wird von ihnen neben dem handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität, Flexibilität und digitale Kompetenzen erwartet. Als Dienstleistende sollten sie ihr Handeln und Auftreten den Kundenwünschen anpassen und sich an deren Erwartungen orientieren. Sie sind befähigt, eine vollständige berufliche Handlung in die Praxis umzusetzen. 

Die Ausbildung zu Friseurinnen/Friseuren findet in kooperativer Form an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Unterstützend und vertiefend nehmen die Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen teil. 

Neben den berufsbezogenen Lerninhalten wird eine erweiterte Allgemeinbildung vermittelt, die nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum Erwerb höherer allgemeinbildender Schulabschlüsse genutzt werden kann.

Berufsbezogene Ausflüge finden nach Möglichkeit statt. Auslandserfahrungen können in einem EU-Praktikum gemacht werden.

 

"Komplexe Friseurdienstleistungen" im Film dargestellt von SchülerInnen des LBK.

Regie: Justus Schröder 

Text: Dr. Bettina Schröder 

 

 ● Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein

 ● gültiger Ausbildungsvertrag nach Handwerksordnung

Schülerinnen und Schüler, die statt eines Ausbildungsvertrags einen gültigen EQJ-Vertrag vorlegen, nehmen am Unterricht der Unterstufe teil.

In Einzelfällen können auch Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildung- bzw. Praktikumsvertrag aufgenommen werden, soweit ein berechtigtes Interesse am Besuch der Fachklasse besteht.

Die Gesellenprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21.05.2008 durchgeführt:

Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.

Teil 1 der Gesellenprüfung
Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Der Inhalt des praktischen Teils erstreckt sich auf die ersten drei Ausbildungshalbjahre. Im theoretischen Teil 1 der Gesellenprüfung werden die in den Lernfeldern 1 bis 7 zu vermittelnden Inhalte anhand von zentral gestellten Aufgaben überprüft.

Die Ergebnisse von Teil 1 fließen mit 25 % in die Gesamtprüfungsnote der Gesellenprüfung ein.

Teil 2 der Gesellenprüfung
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung findet zum Abschluss der Berufsausbildung statt und gliedert sich ebenfalls in einen schriftlichen (mit zentral gestellten Aufgaben) und einen praktischen Teil.  

Der schriftliche Teil gliedert sich in die Bereiche Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Schriftliche Prüfungsteile können durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Die Prüfungsergebnisse aus Teil 2 (schriftlich und praktisch) gehen mit 75 % in das Gesamtergebnis ein.

Die Termine für die schriftlichen Prüfungsteile werden landeseinheitlich für NRW vom FRISEUR und KOSMETIK VERBAND NRW, für die praktischen Prüfungen vom Prüfungsausschuss der Friseur-Innung Soest-Lippstadt festgelegt.

Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Der 1. Teil der Gesellenprüfung ist nicht eigenständig wiederholbar.

Die Berufsausbildung schließt ab mit dem Berufsabschluss (nach der bestandenen Gesellenprüfung) vor der Handwerkskammer.

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) - gleichwertig.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I -die Fachoberschulreife-, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.

Die Voraussetzungen, Bedingungen und Abschlüsse sind in der APO-BK Anlage A   geregelt.

Organisation und Unterricht

 

Nr.

 

Lernfeld

 

 

1

 

In Ausbildung und Beruf orientieren

 

 

 

 

 

 

1.

Ausbildungsjahr

 

2

 

Kunden empfangen und betreuen

 

3

 

Haare und Kopfhaut pflegen

 

4

 

Frisuren empfehlen

 

5

 

Haare schneiden

 

6

 

Frisuren erstellen

 

 

 

 

2.

Ausbildungsjahr

 

7

 

Haare dauerhaft umformen

Gesellenprüfung Teil 1

 

8

 

Haare tönen

 

9

 

Haare färben und blondieren

 

10

 

Hände und Nägel pflegen und gestalten

 

 

 

 

3.

Ausbildungsjahr

 

11

 

Haut dekorativ gestalten

 

12

 

Betriebliche Prozesse mitgestalten

 

13

 

Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Gesellenprüfung Teil 2 

 

Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern

 

 

Bündelungsfach

 

 

1. Jahr

 

2. Jahr

 

3. Jahr

 

Salon- und Kundenmanagement

 

 

LF 1

LF 2

 

LF 6

 

 

LF 12

 

 

Farb- und Formveränderung

 

 

LF 5

 

 

LF 7

LF 9

 

LF 13

 

 

Pflege- und Gestaltung

 

 

LF 3

LF 4

 

 

LF 8

 

 

LF 10

LF 11

 

 

Unterrichtsstunden1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Berufsbezogener Bereich
Pflege und Gestaltung120-16080120
Farb- und Formveränderung20-6014080
Salon- und Kundenmanagement60-1006080
Fremdsprachliche Kommunikation0 - 400 - 400 - 40
Wirtschafts- und Betriebslehre404040
Summe320 - 360320 - 360320 - 360
Differenzierungsbereich
Mathematik404040
Summe404040
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch / Kommunikation404040
Religionslehre404040
Sport / Gesundheitsförderung404040
Politik / Gesellschaftslehre404040
Summe160160160
Gesamtstundenzahl
Summe   

 

 

Rechtliche Grundlage für die Ausbildung in diesem Beruf ist die Verordnung über die Berufsausbildung Friseurin / Friseur vom 21.Mai 2008 in Verbindung mit der ersten Änderungsverordnung vom 30. April 2021und der zweiten Änderungsverordnung vom 05. Juli 2022 und der Rahmenlehrplan der KMK für den Ausbildungsberuf i.d.F. vom 10. Juni 2022.

Der schulische Teil der Ausbildung richtet sich nach dem am 15. Juli 2022 in Kraft getretenen Bildungsplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Friseurin / Friseur.

Der Beruf ist dem Fachbereich: Gesundheit / Erziehung und Soziales zugeordnet.

Das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde ist online. Es gilt für die zum 01.08.2021 neu geordneten gewerblich-technischen Ausbildungsberufe.

Die Ausbildungsdauer beträgt i. d. R. 3 Jahre.

Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform wie folgt statt:

            1. Ausbildungsjahr             Montag 8 Stunden und Donnerstag 6 Stunden

            2. Ausbildungsjahr             Mittwoch 8 Stunden

            3. Ausbildungsjahr             Dienstag 8 Stunden

Frau Oberstudienrätin Dr. Bettina Schröder