Medizinische Fachangestellte
- Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
- Abschluss
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Berufsschulabschluss
- Erweiterter Erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
- Voraussetzung
- gültiger Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r gehört zu den dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberufen der dualen Berufsausbildung. Die praktischen Kenntnisse werden in Arztpraxen oder in Krankenhäusern vermittelt, während die theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule erlernt werden.
Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) zu sein, bedeutet viel mehr als nur ein Job. Die Arbeit mit den Menschen, den Patienten, steht im Mittelpunkt. Psychologisches Einfühlungsvermögen, Sensibilität für die jeweilige Situation des Patienten, sichere und gute Umgangsformen sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild sind Voraussetzungen. Die MFA ist der ruhende Pol der Arztpraxis, die auch in Stresssituationen und bei starkem Patientenandrang einen kühlen Kopf behält. Sie ist die rechte Hand der Ärztin/des Arztes und muss täglich einen vielseitigen, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabenbereich bewältigen.
Als Bewerber/-in kann man frei wählen, wo man die Ausbildung absolvieren möchte. Es gibt viele unterschiedliche Fachrichtungen, in denen die Ausbildung erfolgen kann, wie z. B. Allgemeinmedizin oder Kinderheilkunde. Die Ausbildung kann auch in einem Krankenhaus/einer Klinik stattfinden.
Als Medizinische/r Fachangestellte/r arbeiten Sie vorwiegend in folgenden Bereichen:
- Patientenbetreuung vor, während und nach einer Behandlung
- Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen (Assistenz bei chirurgischen Eingriffen, Bestrahlungen, etc.)
- Arbeiten im Labor (Blut- und Urinuntersuchungen)
- Bedienung und Pflege medizinischer Geräte und Instrumente
- Verwaltungsarbeiten (Führen der Patientendatei, Terminvergabe, Schriftverkehr)
- Abrechnungsarbeiten (Quartalsabrechnungen und Rechnungen für Privatpatienten erstellen)
- Organisation der Praxisabläufe
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab
dem 01.01.2025: dem 01.01.2026:
- Ausbildungsjahr: 1.000 Euro 1. Ausbildungsjahr: 1.050 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.100 Euro 2. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.200 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
Für die Ausbildung ist formal kein besonderer Schulabschluss erforderlich. Es kommt vielmehr auf die persönliche Eignung an.
Wer die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife erworben hat, verkürzt die Ausbildung im Regelfall um ein Jahr. Für alle anderen ist eine Verkürzung um ein halbes Jahr möglich, falls in der Mittelstufe in allen Fächern des berufsbezogenen Bereichs die Zeugnisnote "gut" erreicht wird.
Die jeweils aktuelle Prüfungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe bildet die Grundlage für die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.
1. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus zwei Teilen:
- Der kaufmännische Bereich beinhaltet die Prüfungsbereiche: Verwaltungsarbeiten, Datenschutz- und Datensicherheit
- Der medizinische Bereich umfasst die Prüfungsbereiche: Arbeitsschutz- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten, Untersuchungen u. Behandlungen vorbereiten
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende des dritten Ausbildungsjahres und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
- Die schriftliche Teil der Abschlussprüfung beinhaltet die Prüfungsbereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Der praktische Prüfungsteil findet ca. 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Zur praktischen Prüfung müssen Sie einen Nachweis in Erster Hilfe und Ihren vollständig ausgefüllten Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) vorlegen. Inhaltlich handelt es sich bei den praktischen Prüfungsaufgaben um realistische Arbeitsabläufe aus dem betrieblichen Alltag einer Allgemeinarztpraxis, von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Patienten/der Patientin. Zum Schluss folgt ein 15-minütiges Fachgespräch über die Prüfungsaufgabe. Der zeitliche Rahmen beträgt maximal 75 Minuten (inklusive einer 20-minütigen Vorbereitungszeit).
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung darf nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Am Tag der bestandenen Abschlussprüfung erhält der/die Medizinische/r Fachangestellte/r das Prüfungszeugnis und den Brief der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgehändigt.
Die Abschlusszeugnisse der Berufsschule werden zu einem anderen Termin überreicht.
Die Schüler*innen haben 12 Unterrichtsstunden pro Woche und kommen an 2 Wochentagen (die je nach Ausbildungsjahr variieren) in die Berufsschule.
Die oben genannten Fächer zählen zum berufsbezogenen Lernbereich.
Im 1. Ausbildungsjahr werden zusätzlich aus dem Differenzierungsbereich die Unterrichtsfächer Textverarbeitung und Qualitätsmanagement (Modul I) sowie aus dem berufsübergreifenden Bereich das Fach Deutsch/Kommunikation unterrichtet.
Im 2. Ausbildungsjahr wird der berufsbezogene Lernbereich um das Fach Englisch (berufsbezogener Lernbereich) erweitert und aus dem berufsübergreifenden Bereich wird das Unterrichtsfach Religionslehre das Unterrichtsangebot ergänzen. Im Differenzierungsbereich werden die Fächer Textverarbeitung und Qualitätsmanagement (Modul II: freiwillige Teilnahme) fortgeführt.
Im 3. Ausbildungsjahr werden zusätzlich zu den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs die Unterrichtsfächer Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre aus dem berufsübergreifenden Lernbereich unterrichtet.
Detaillierte Informationen zu den Unterrichts- und Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe:
www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/F%C3%BCr_%C3%84rzte/MFA/Dokumente/MFA_Stoffkatalog.pdf
Frau Oberstudienrätin Ute Büker