Elektronik für Energie- und Gebäudetechnik
- Ausbildungsdauer
- 3,5 Jahre
- Abschluss
- Berufsschulabschluss
- Voraussetzung
- gültiger Ausbildungsvertrag
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der schulische Anteil der Ausbildung wird im Lippe-Berufskolleg in Form in Teilzeitform durchgeführt.
Unterrichtstage
1. Halbjahr
- erstes Ausbildungsjahr: Dienstag und Mittwoch
- zweites Ausbildungsjahr: Donnerstag
- drittes Ausbildungsjahr: Montag
- viertes Ausbildungsjahr: Freitag
2. Halbjahr
- erstes Ausbildungsjahr: Dienstag und Mittwoch
- zweites Ausbildungsjahr: Donnerstag und Freitag
- drittes Ausbildungsjahr: Montag
Tätigkeitsbeschreibung
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Der Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik ist ein Handwerker. Er tritt immer dann in Aktion, wenn die elektrische Energieversorgung und andere elektrotechnische Anlagen in Gebäuden geplant, installiert, überprüft, gewartet und repariert werden müssen. Hierfür erstellen Elektroniker Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme.
Bei Störungen gehen Elektroniker den Ursachen auf den Grund und beseitigen Fehler. Sie beraten ihre Kunden über technische Varianten, Service und Kosten. Sie arbeiten relativ selbstständig und organisieren die Montage, bestellen Teile, nehmen die Anlagen in Betrieb und weisen den Kunden in den Betrieb ein. Stets behalten sie alle sicherheitstechnischen Aspekte im Auge und sorgen dafür, dass die Lösungen auch in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht optimal sind.
In die Fachklassen werden Schüler aufgenommen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden.
Die Gesellenprüfung ist in zwei Teile unterteilt.
Teil 1 der Prüfung geht mit 30% in die Wertung der gesamten Abschlussnote ein.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung mit 70%.
Die Gesellenprüfung Teil 1 wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und
die Gesellenprüfung Teil 2 nach 3,5 Jahren vor der Handwerkskammer abgelegt.
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote der vorher abgeschlossenen Fächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Zur Ermittlung der Abschlussnote werden diese Einzelnoten gewichtet.
Der Berufsschulabschluss ist dem ersten erweiterter Abschluss gleichwertig.
Schüler können den Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) erwerben, wenn:
- Sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestanden haben
- und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen.
Nach der Neuordnung für Elektorberufe sind die Unterrichtsinhalte im Lippe-Berufskolleg in LERNFELDER aufgeteilt.
Im Link sehen Sie eine Übersicht der Lernfelder und die Zuordnung der Lernfelder zu den Unterrichtsfächern und außerdem weiter Informationen zum Lernfeldkonzept.
Ansprechpartner
Herr Bernhard Spiegel